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Deutschland
Einwilligung für nicht notwendige Speicher
Das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder der Zugriff darauf ist nur erlaubt, wenn die Nutzerin eingewilligt hat - außer es ist unbedingt erforderlich, den Dienst zu erbringen. calclark.app setzt heute keine Werbe- oder Analyse-Cookies. Kein Google Analytics, kein Meta-Pixel, kein TikTok-Pixel. Ändert sich das, steht das Werkzeug hier und es gibt einen Einwilligungsbanner.
Zitat aus der amtlichen Veröffentlichung. Geprüft am 12. September 2026. · gesetze-im-internet.de · TDDDG